HHvA und die Monster
Ein neuer Leitartikel beim Zauberspiegel zeigt, dass man als Herausgeber und Chefredakteur ein wachsames Auge auf die Entwicklung in Politik und Medien halten sollte. Denn sonst läuft man Gefahr, dummes Zeug zu schreiben und sich rechtlich sogar in Bedrängnis zu bringen. Denn HHvA schreibt zum JMStV:
Ich wollte mit viel Verve ausführen, weshalb wir beim Zauberspiegel eben das Ende der Informationsfreiheit im Netz völlig ignorieren können und werden, denn wer »redaktionelle Inhalte anbietet« wird durch dieses ›Ungeheuer‹ gar nicht mehr erfasst (mit diesem Begriff waren die Angebote von Tageszeitungen, Illustrierten, Zeitschriften und eben auch der Zauberspiegel raus aus dem Geltungsbereich des Monsters ›JMStV‹)
Nette Sichtweise, die jedoch an der Realität völlig vorbeigeht. Denn nicht nur, dass der Zauberspiegel - wie auch der Geisterspiegel - ein Mischangebot bereit hält, und zwar Redaktionelles und Fiktionales (Kurzgeschichten, Serien etc) und daher natürlich den JMStV hätte beachten müssen. Auch wenn der Zauberspiegel nur Nachrichten bringen würde, wäre fraglich, ob er als Ausnahme gelten könnte. Das bringt t3n - ein Fach-Blog (und Magazin) sehr gut auf den Punkt, denn es schreibt:
Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen. Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Damit wären große Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen.
Problematisch wird es dagegen kleinere Blogs einzustufen. Hier stellt sich auch die Frage, ab wann ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Z.B. war Netzpolitik nicht vom Beginn an so relevant wie heute. Wäre das Blog aber von Anfang an mit der Kennzeichnungspflicht belegt, hätte es vielleicht nie die heutige Relevanz erreicht. Unklar ist auch, bei welcher Art von Nachrichten „berechtigtes Interesse“ besteht – nur bei politischen und kulturellen oder auch bei Technolgienachrichten wie hier bei der t3n?
Aber es gibt noch einen weiteren Grund, warum sich der Herausgeber des Zauberspiegels falscher Sicherheit hingegeben hat. Nämlich die Software. Die Neufassung des JMStV (den Vertrag gibt es ja schon seit 2003) verlangte nach einer sicheren Software, mittels derer der Jugendschutz gewährleistet wird. Eine solche Software gab und gibt es aber nicht, jedoch waren alle Ansätze klar - nicht eingestufte Seiten werden per default als "ab 18" betrachtet.
Mit dem Verzicht auf eine Einstufung hätte sich HHvA also einen Bärendienst erwiesen. Zum einen hätte er laut Gesetz einstufen müssen, eine Abmahnung hätte drohen können. Zum anderen wäre die Seite bei vorhandener Schutz-Software nicht mehr angezeigt worden.
Ach ja - einen etwas sinnvolleren Artikel als jenen von HHvA gibt es hier :-)
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