<- Zurück zu: Home

HHvA und das Urheberrecht

Sonntag, 28. November 2010

Es ist inzwischen eine Binsenweisheit, dass HHvA und sein Team des Zauberspiegels die Dinge immer so drehen, wie es ihnen gerade passt. Meinungen können sich grundlegend ändern, natürlich mit einer guten Begründung. Man kann sich die Welt so drehen, wie sie einem gefällt - da ist HHvA einer gewissen Pippi recht ähnlich. Und damit kommt ich zum heutigen Thema, denn dieses behandelt einmal mehr das Urheberrecht. 

Damals, als HHvA im Sinne größtmöglicher Industriehörigkeit auf die schrecklichen "Downloader" einschlug, fand man diesen Satz: 

Es ist Zeit für einen Gesinnungswandel. Es gilt wieder Achtung zu entwickeln für die geistigen Leistungen anderer. Urheber- und Verwerttungsrechte gilt es wieder zu beachten [...]

Und was finden wir heute im Zauberspiegel?

Eine Fanfiction-Story zu Roberta Lee, der vielleicht, vielleicht doch nicht so ganz eingestellten Serie von Earl Warren, die bei Kelter erschein/ erscheinen wird.

Lieber HHvA, vielleicht weißt du es ja nicht - aber Fanfiction ist ein deutlicher Verstoß gegen das Urheberrecht und eine Missachtung der geistigen Leistung anderer. Autoren greifen auf bestehende Figuren zurück, spinnen ihre eigenen Geschichten und hoffen so auf Anerkennung. 

Auch die Wikipedia ist dieser Meinung:

Obwohl ähnliche Weiterentwicklungen populärer Geschichten einst eine wichtige kreative Treibkraft vieler Kulturen waren, werden dem heute durch das Urheberrecht enge Grenzen gesetzt, sodass sich Fanfiction heute meistens im nichtkommerziellen „Untergrund“ von Fangemeinden abspielt. Das Veröffentlichen von Fan-Fiction ist unabhängig davon, ob damit ein kommerzielles Interesse verfolgt wird, ohne ausdrückliche Erlaubnis meist illegal, da es sich im Sinne des Urheberrechts um abgeleitete Werke des Originals handelt und zudem markenrechtliche Ansprüche tangiert werden können

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verlag, in diesem Fall Kelter, oder der Autor - Earl Warren - rechtlich dagegen vorgehen. Fanfiction ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Es sei denn, der Autor hat die Genehmigung des Verlags, eine solche Geschichte zu schreiben. 

Ist das der Fall, Herr HHvA? Darf sich Karl Fischer rechtlich einwandfrei der Personen bedienen? Denn wenn nicht, dann solltest du deine eigenen Worte in die Tat umsetzen!

<- Zurück zu: Home

+ Kommentar verfassen
Anja /
Mittwoch, 1. Dezember 2010
Da der Verlag an Roberta Lee keine Urheberrechte hat, sondern einzig und allein ein begrenztes Copyright an einzelnen Romanen, ist bei deinem Statement der Wurm drin. Denn der Verlag hätte nur etwas zu sagen, wenn der "Möchtegernautor" Teile eines vom Verlag veröffentlichten Romans exakt so wiedergibt. Ansonsten ist der Autor der Ansprechpartner.
Kommentar:
Und du kennst die Copyright-Situation der Serie ... woher? Ich fürchte, dass du dich irrst.