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Sollen Empfänger von Hartz IV gemeinnützige Arbeiten verrichten?

Sonntag, 7. März 2010

Hannelore Kraft, SPD-Chefin von Nordrhein-Westfalen, fordert genau dies. Für einen symbolischen Aufschlag auf Hartz IV sollen Langzeitarbeitslose in Heimen arbeiten und auch anderweitige Arbeiten für das Gemeinwohl leisten. So ähnlich hatte das auch Westerwelle gefordert.

Die Frage ist also, ob man Empfänger dieser Leistungen zur Arbeit bringen soll oder nicht. 

Die Antwort fällt nicht leicht. Einerseits denke ich, dass jeder, der arbeiten kann, dies auch tun sollte. Wer auf dem Arbeitsmarkt keine Anstellung findet, kann durchaus eine sinnvolle Beschäftigung im Gemeinwesen finden. 

Andererseits, und hier ist das Problem, werden dann Stellen nicht mit regulären, teuren Kräften besetzt, sondern man greift lieber auf die deutlich billigeren Hartz IV-Empfänger zurück. So, wie man es schon bei den 1-Euro-Jobs tut. Meine Schwester bewarb sich in einem Altenheim um eine Stelle und erhielt eine Absage - keine Stelle frei. Kurz darauf sollte sie genau dort eine 1-Euro-Stelle antreten. 

Nicht anders würde es bei Zwangsarbeiten laufen. Die Gefahr bestünde also, dass der Staat mit diesen Maßnahmen das Problem noch verschärft. Ohnehin klamme Kassen bei Ländern und Gemeinden könnten dazu führen, dass Stellen nicht besetzt werden, sondern dass man auf die Zwangsverpflichteten zurückgreift, die dann für sehr wenig Geld die Arbeit machen, die eigentlich von normal bezahlten Kräften verrichtet würde.

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