<- Zurück zu: Home

Manche Gesetze sind gleicher als gleich

Dienstag, 17. November 2009

Diesen Eindruck bekommt man, schaut man sich das heutige Urteil aus Karlsruhe an. Denn eigentlich ist Paragraf 130, Absatz 4 kein allgemeines Gesetz. Aber das spielt keine Rolle, denn schließlich geht es hier um das 3. Reich, und da werden dann auch mal Ausnahmen gemacht. So zumindest begründete es das Bundesverfassungsgericht heute. So zu Lesen auf tagesschau.de (Hervorhebung von mir): 

Nach den Worten des Ersten Senats ist der Volksverhetzungsparagraf 130 Strafgesetzbuch zwar kein "allgemeines Gesetz", weil er sich nicht generell gegen die Verherrlichung totalitärer Willkürregime richtet, sondern allein Äußerungen mit Bezug zum Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Grundsätzlich darf die Meinungsfreiheit nur durch "allgemeine", also nicht gegen bestimmte Auffassungen gerichtete Gesetze eingeschränkt werden.

Dennoch sei die Vorschrift "ausnahmsweise" mit dem Grundgesetz vereinbar. Angesichts des Unrechts und des Schreckens der Nazi- Herrschaft mache die Verfassung in diesem Punkt eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen. "Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden."

Nun bin ich wahrlich kein rechter Genosse und wer den Holocaust leugnet, hat mächtig einen an der Waffel. Und doch halte ich dieses Urteil für schlecht. Meinung muss generell, ohne Ausnahme, frei sein, da es sonst keine Meinungs"freiheit" ist. Oder hatte die DDR Reisefreiheit, weil man ja innerhalb des Ostblocks reisen durfte? Wo Ausnahmen existieren, da wird die Freiheit eingeschränkt und das führt zu einem Ende der Freiheit. Denn ein "bisschen frei" oder "99% frei" gibt es nicht.

Vor allem aber haben wir es hier mit einer Art Willkür zu tun, eine Regelung, die sich gegen das Recht wendet, das geschützt werden soll. "Wir wissen zwar, dass es eigentlich falsch ist. Aber ausnahmsweise ..." - das ist keine Grundlage für eine Verfassung. Denn das öffnet den Weg für andere "Ausnahmen", die - in bester Absicht - eingeführt werden können. Wer auch immer Innenminister ist, wird sich eben solche Ausnahmen wünschen, um die Freiheiten der Bürger weiter einzuschränken.

Zuletzt erweckt eine verbotene Meinung stets den Eindruck, dass die Wahrheit verheimlicht werden soll - selbst, wenn dem nicht so ist. Auch von diesem Punkt aus betrachtet sollte dieses Gesetz fallen. Meinungsfreiheit muss stets absolut sein. 

 

<- Zurück zu: Home

+ Kommentar verfassen

Noch keine Kommentare