Dient es der "guten Sache", darf man Gesetze brechen
Das hat die Bundesregierung eindrucksvoll bewiesen, als sie die DVD mit Steuer-Sünder-Daten aus Lichtenstein ankaufte. Von fast fünf Millionen ist da die Rede, die den Besitzer im Austausch gegen die DVD gewechselt haben sollen. Nun liegen sich alle in den Armen und freuen sich, dass sie all die bösen Steuersünder entlarvt haben.
Sicher, auf den ersten Blick erscheint das ein toller Erfolg zu sein. Nieder mit den Schweinen, die das Geld am Gemeinwohl vorbei zum Privatwohl nach Lichtenstein geschafft haben. Als ehrlicher Steuerzahler freut es mich, wenn diese Hunde erwischt werden.
Aber ...
Steuerhinterziehung, also das, was man den Tätern vorwirft, ist in Lichtenstein kein Verbrechen. Daher stellen sich die Banken auch quer, klopft die deutsche Steuerfahndung an. Datendiebstahl hingegen ist sowohl in Lichtenstein als auch in Deutschland ein Verbrechen. Und die Daten auf der DVD sind gestohlen. Mit dem Ankauf der DVD zeigt die Regierung, dass die vielen amerikanischen Action-Filme auch bei den Politikern ihre Spuren hinterlassen haben -- der Gute darf alles, auch gegen das Gesetz verstoßen. Der Zweck heiligt demnach die Mittel. Damit wird nicht nur die Entfernung zum Rechtsstaat wieder ein Stück größer, die Überwachung hingegen umfangreicher, sondern es wird den Hackern Ansporn sein, sich auf Banken zu stürzen. Die Kreditinstitute tun gut daran, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verschärfen. Dank der Regierung ist die Jagd auf Kontodaten eröffnet worden. Und das sicherlich nicht nur in Lichtenstein.
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Freitag, 2. Januar 1970
Url: http://shinwatoshi.blog.de
Weder wird einer von denen wirklich in den Knast wandern, noch wird einer von denen wirklich alles zurückbezahlen müssen. Und den Staatsdienern bzw. Managern wird mit Sicherheit auch nicht die Rente gekürzt.
Im Gegensatz zu uns Normalsterblichen, wo wir schon bei einem Cent zu wenig Steuern eine horrende Strafe zahlen müssen und für einen Euro zu wenig Steuern gezahlt in den Knast gehen. (Überzogen gesprochen, aber es trifft den Kern.)
Soviel zu dem Thema: Gleichheit vor dem Gesetz...