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Keine Abgaben auf Drucker

Montag, 10. Dezember 2007

Der BGH hat entschieden, dass Drucker-Hersteller keine Abgaben an die VG-Wort zahlen müssen. Die Begründung laut Golem:

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs besteht für Drucker keine Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG, da diese Geräte nicht zur "Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung bestimmt sind". Allein mit einem Drucker könne nicht vervielfältigt werden und auch im Zusammenwirken mit anderen Geräten seien Drucker nicht zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt oder geeignet.

Damit beweisen die Richter, dass sie nicht auf der Höhe der Zeit sind. Denn wozu benötigt man zum Kopieren eines eBooks oder eines PDFs einen Scanner? Gerade in der EDV-Branche sind eBooks sehr beliebt, die PC-Welt zum Beispiel bietet jeden Tag ein günstiges eBook an. Hier können Seiten kopiert werden, was z.B. Trainern und Dozenten sehr entgegenkommt.

Auch im privaten Bereich sind Kopien durchaus beliebt. Schaut man z.B. in Foren und weist dort auf einen Artikel in einem Magazin hin, kommt oft die Bitte, den doch einzscannen oder abzuschreiben und im Netz zur Verfügung zu stellen. Anschließend kann ihn sich jeder ausdrucken und archivieren. Zu argumentieren, nur mit einem Drucker könne nicht kopiert werden, bleibt also weit hinter der Realität zurück.

 

Einerseits verstehe ich natürlich die Kunden, die nicht mehr Geld für ein Gerät zahlen wollen. Andererseits lasse ich mich als Autor von der VG-Wort vertreten. Hoffnung setze ich daher in das neue Urheberrecht, das ab 2008 greifen wird. Denn dann werden die Abgaben wohl kommen, BGH-Urteil hin oder her. Vor diesem Hintergrund erweist sich das Vorhaben der VG-Wort, evtl. Verfassungsbeschwerde einzulegen, als ein wenig übereilt.

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