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Studie im Auftrag des Bundes-Familienministeriums: Kein generelles Verbot von Computerspielen

Freitag, 29. Juni 2007

Die im Auftrag des Bundes-Familienministeriums erstellte Studie zur Wirksamkeit des Jugendschutzes bei Computerspielen hat laut einem Artikel der Gamestar einige wichtige Punkte ans Licht gebracht.

  • Die Vergabe von Altersfreigaben muss transparenter werden. Hier hat die USK, der die Studei vorab vorlag, bereits reagiert - sie wird nun anderes positioniert werden.
  • Die Zusammenarbeit von USK und BPJM müsse besser werden.
  • Einen großen Mangel sieht die Studie in der Kontrolle bestehender Gesetze - hier seien die Länder in der Pflicht.
  • Ein Verbot von Computerspielen oder eine Verschärfung des § 131 StGB hält die Studie für falsch. Zitat des Artikels der Gamestar: Der Paragraph sei bereits jetzt auf Computer- und Videospiele anwendbar: »Ein Totalverbot würde auch erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die Inhalte vorenthalten und in die Rechte der Hersteller eingreifen. Auch Spiele sind nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Kommunikationsinhalte«, so eines der Ergebnisse der Studie. »Die Evaluation hat jedenfalls keinen Hinweis darauf erbracht, dass hier eine Regelungslücke vorliegt.«

Das mag für die Hardliner aus CDU/ CSU ein harter Schlag sein. Ist doch die Studie von einer Ministerin der CDU in Auftrag gegeben worden - eben von Dr. Ursula von der Leyen, Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sicherlich werden ein paar Unentwegte erneut den lieben Pfeiffer (mit drei f) bemühen, damit er gegen die Studie vorgeht. Aber nach diversen Anhörungen und dieser Studie, die sich alle gegen ein Verbot aussprachen, dürfte langsam auch den letzten Verfechtern eines Verbotes klar werden, dass sie einen anderen Sündenbock für die Amokläufe finden müssen. Vielleicht fangen sie ja jetzt an, über die wahren Gründe nachzudenken.

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