<- Zurück zu: Home

Die Regel für Arbeitnehmer: FRAGEN!

Abgelegt unter Allgemein
Samstag, 14. März 2015

Bei Facebook wurde ich auf den Fall eines ausländischen Mitarbeiters aufmerksam, der wegen vermeintlichem "Stromklau" entlassen wurde - er hatte sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen!

Dies ist nicht der erste Fall, in dem es um Bagatellen geht. Natürlich rechnen nun manche, was denn der Strom kostet und dass man darum einen Arbeiter doch nicht entlassen muss.

Aber das geht am Thema vorbei, wie ich finde.

In meinen Augen geht es prinzipiell um die Frage, was man als Mitarbeiter darf und was nicht. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass es schon okay ist, sein Handy am Platz zu laden. Man muss dies zuvor mit seinem Vorgesetzten abklären.

Hätte er gefragt, wäre es ihm wahlweise erlaubt worden oder auch nicht, und er hätte sich eine billige Powerbank kaufen müssen. Auf jeden Fall aber wäre er nun nicht in der schlechten Position, gegen seine Entlassung zu klagen.

Natürlich ist "Stromdiebstahl" ein seltsamer Grund. Aber bei genauer Betrachtung ergeben sich weitere Fragen.

  • Welche Risiken birgt es, wenn Mitarbeiter irgendwelche eigenen Kabel und Netzteile, vielleicht schon alt und nicht mehr intakt, an die Dosen des Betriebs anschließen?
  • Wo liegt das Handy, wenn es geladen wird? Kann eine eingehende Nachricht ablenken, sodass Verletzungsgefahr besteht?
  • Werden Stolperfallen aufgebaut?

Es gibt viele Dinge, die man hier im Hinterkopf haben muss. Wäre ich ein Arbeitgeber, würde ich auch nur nach vorheriger Kontrolle fremden Netzteile an den Dosen meines Betriebs dulden. Was, wenn eines einen Kurzschluss verursacht? Wer kommt für die Schäden auf? Vor allem dürfte kein Mitarbeiter ungefragt ein Netzteil anschließen!

Der Fall ist freilich nicht so ungewöhnlich. Wir denken an die Kassiererin, die fremde Leergut-Bons im Wert von 1,30 einlöste und deswegen entlassen wurde.
Was, hätte sie zuvor mit ihren Vorgesetzten gesprochen und ihnen gesagt, dass die Bons schon lange dort liegen? Vielleicht hätte sie die Erlaubnis erhalten, sie einzulösen - oder eben auch nicht. Aber sie wäre nicht entlassen worden.

Ebenso jener, der das Kinderbett vom Band der Entsorgungsfirma nahm. Gut, für ihn ging es glimpflich ab, aber auch hier gilt - hätte er gefragt, wäre es nie zu diesen Problemen gekommen. Zumal es dort offenbar so war, dass man den Mitarbeitern das Mitnehmen erlaubte, so sie eben fragten.

Es gibt keine Freigrenze bei Entlassungen! Daher sollte die wichtigste Regel eines Angestellten sein, zu fragen! Wieder und wieder! Sobald etwas abseits der Regel ist, und wenn es nur um ein Handy geht, das nach Strom verlangt! 

Fragen kostet nichts! Nicht fragen kostet mit etwas Pech den Job!

<- Zurück zu: Home

+ Kommentar verfassen

Noch keine Kommentare