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Haft für Zündel - ist Jubel angebracht?

Dienstag, 20. Februar 2007

Der Revisionist Ernst (Christof Friedrich) Zündel wurde in einem Verfahren wegen Volksverhetzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Jahren und Jahrzehnten, in denen Zündel immer wieder den Holocoust geleugnet hatte, war dies nun das vorläufige Ende einer Episode, die in Kanada und Deutschland spielte. In Kanada in mehreren Prozessen freigesprochen wurde er nach Deutschland abgeschoben und hier verurteilt.

Gibt es deshalb aber einen Grund zum Jubel? Ich finde - nein. Dies hat nichts damit zu tun, dass ich seinem Gedankengut zustimmen würde. Dies ist sicherlich nicht Fall. In meinen Augen ist Zündel ein Spinner, der gerne ungeschehen machen würde, was einst geschah. Er würde die Geschichte gerne revidieren und im gleichen Atemzug die jüdschische Bevölkerung der Lüge bezichtigen. Doch dies ist nicht möglich, denn was geschehen ist, kann auch durch Lügen nicht rückgängig gemacht werden.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang nur aufdrängt ist jene, ob man diese Lügen wirklich mit einer Haftstrafe belegen muss. Ist die Wahrheit zu schwach, um sich ohne dieses Gesetz zu behaupten? In meinen Augen nicht. Aber genau das ist es, was die Revisionisten dem Gesetzgeber vorwerfen. Sie mit dem Paragraf 130 StGB mundtot zu machen. Dieser Paragraf spielt also jenen in die Hände, die ihre Lügen verbreiten wollen. Verhindern kann er sie nicht. Er macht die Berichte der Revisionisten lediglich interessanter und lässt Menschen aufhorchen, die sonst niemals hinhören würden.

Doch noch eines ist bedenklich - die gesetzliche Einschränkung der Meinungsfreiheit, die hier stattfindet. Von Staats wegen aufgezwungenes Schweigen hat noch nie funktioniert. Und das tut es auch hier nicht. Die eigentlich gute Absicht hinter dem Gesetz wird ad absurdum geführt und verpufft. Zudem hinterlässt auch bei jenen einen schlechten Beigeschmack, die sich nicht mit der Auschwitz-Lüge befassen. Denn heute ist diese verboten. Und morgen? Was kann noch unter Volksverhetzung verstanden werden? Ist es bald verboten, offen gegen den Bundestrojaner zu wettern, für den der Weg nach dem Nein aus Karlsruhe per Gesetz der Weg freigemacht werden soll? Oder eine Kritik an der Regierung? Wo werden übermorgen die Grenzen sein, welche Meinung noch erlaubt und welche verboten ist? In Zeiten der zunehmenden Überwachung durch den Staat eine sicherlich nicht unberechtigte Frage. Verbieten wir, was uns nicht passt. Verbieten wir unbequeme Meinung.

Gab es das nicht schon einmal? In der DDR bis zur Wende und davor zu jener Zeit, als der Holocoust stattfand ebenfalls.

Man muss übrigens kein Nazi, Revisionist oder "Rechter" sein, um dieses Gesetz ungut zu finden und seine Bedenken zu haben. Im Gegenteil - es hilft, demokratisch zu denken. Denn in einer echten Demokratie muss die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Einen guten Artikel hierzu ist auch in der FAZ erschienen - zu finden hier

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