Autorenhaus gewinnt Prozess gegen den "Bund deutscher Schriftsteller"
Wie der Autorenhaus-Verlag heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat der gegen ihn klagende Bund deutscher Schriftsteller (nicht zu verwechseln mit dem Verband deutscher Schriftsteller in der ver.di) vor dem LG München I den Prozess verloren.
In der Sache ging es um einen kritischen Artikel über Zuschussverlage im Deutschen Jahrbuch für Autoren 2005/2006. Auch um die Zusammenhänge zwischen dem Bund und anderen DKZ-Verlagen, die im Internet nachgewiesen worden waren, ging es.
Das LG Münschen I stellte nicht nur fest, dass hier kein Wettbewerbsrecht verletzt wurde, da es sich um einen redaktionellen Beitrag handelte. Die Kammer führte weiter aus:„Im Gegenteil können sich die Beklagten nicht nur allgemein auf die Meinungsfreiheit i.S. Art. 5 I 1 GG, sondern aufgrund des satirischen und künstlerischen Charakters des Beitrags auch auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 III 1 GG berufen. Dies ergibt sich aus den in dem Beitrag vorzufindenden Wortspielen (weltweites Netz – Internet, ‚franke Freunde’), und intelligenten Anspielungen/Assoziationen (‚so ganz ist Hänsel nicht im Wald verschwunden’, Wahl der Überschrift unter Bezugnahme auf das Werk von Herrn Hänsel-Hohenhausen)“.
Die Kammer folgte damit der Entscheidung des OLG Stuttgart, welches einen Eilantrag der Kläger bereits im Sept. 2005 abgewiesen hatte.
Der Bund deutscher Schriftsteller kann noch Rechtsmittel einlegen.
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