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Freispruch - das Trauerspiel ist wohl zu Ende
Heute erreichte mich Post vom für mich zuständigen Amtsgericht. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen meines kleinen Sterns wurde aufgehoben. Der urteilende Richter erkannte, was ich auch schon schrieb - der Stern ist keine Waffe.
Der Richter hielt zum Schluss seiner sachlichen Ausführung fest:
Die Möglichkeit, bei entsprechend kundiger Handhabung Gesundheitsschäden mit dem Stern zu verursachen, muss naheliegend genug sein, ihn wenigstens ansatzweise als brauchbares Kampfmittel erscheinen zu lassen. Andernfalls könnte man auch den Besitz hart gebackener Zimtsterne kriminalisieren.
Mir scheint, der Richter war nicht allzu erfreut über das Vorgehen des Staatsanwalts, denn an den richtet sich dieser Absatz wohl.
Am Montag frage ich an, wann ich mit der Rückgabe meiner Kette rechnen kann.
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