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Per Verfassungsgericht ins letzte Jahrhundert

Abgelegt unter Allgemein
Dienstag, 1. Dezember 2009

Heute hat Karlsruhe entschieden, dass auch in Berlin nicht an allen vier Adventssonntagen die Läden geöffnet sein dürfen. Offenbar ist der Schutz von Familie und Freizeit zu wichtig.
Ah ja!

Die Regelung, welche den Sonntag unter einen besonderen Schutz stellt, ist 90 Jahre alt und stammt aus der Weimarer Zeit. Vor 90 Jahren, da konnte man noch besinnlich leben an den Sonntagen, da ging man unter der Woche zu Tante Emma oder direkt zum Bauern ... 

Heute ist der Einkauf ein Teil der Freizeitkultur, man geht Shoppen, trifft sich in Läden. Und auch die Arbeitswelt hat sich in den 90 Jahren geändert - sehr viele Menschen haben diese Sonntagsruhe nicht mehr. So ist es völlig normal, dass man zwar an einem Sonntag ins Restaurant geht. Aber einkaufen, das darf man nicht. Und es ist normal, dass man Ausflüge mit Busse und Bahnen macht. Aber eben nicht zu einem Einkaufscenter.
Dabei arbeiten Polizisten, Ärzte, Pfleger, Köche, Kellner, Schaffner, Lokführer, Taxifahrer, Reinigungskräfte, das Housekeeping, die Leute von der Rezeption, PFARRER, Journalisten, Reporter, Profisportler, Filmvorführer, Ticketverkäufer, Parkhauswächter, Feuerwehrleute, Servicekräfte in den Call Centern, Tankwarts, Autoren ( :-) ), Musiker, Artisten, Tierpfleger, Tierärzte, die Verkäufer im Zoo, die Angestellten von Freizeitparks [...] an Sonntagen. Auch an den Adventssonntagen. Aber die Läden, die müssen sich an ein Gesetz halten, das vor 90 Jahren erlassen wurde. 

Danke Karlsruhe, für diese Zeitreise in Weimarer Republik.

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