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Die schwarze Liste des Vatikans

Abgelegt unter Allgemein
Mittwoch, 8. April 2009

Heute lief auf ZDF eine Sendung über den Index verotener Bücher des Vatikans, eine VPKS, wenn man so will, eine "Vatikanische Prüfstelle Katholiken gefährdenter Schriften" und vermutlich das Vorbild der BPJS, heute BPJM.
Genau betrachtet könnte deren Leiterin, Elke Monssen-Engberding, einst - im Mittelalter - im Vatikan in die Lehre gegangen sein.

Aber das nur nebenbei, denn mir geht es um etwas anderes. Da wir Deutsche sind, war ein Schwenk zum Nationalsozialismus unvermeidbar, und schon wurde "Mein Kampf" in die Runde geworfen. Und was musste ich hören? Da erzählte der Sprecher doch, dieses Buch sei in Deutschland verboten.

Nein, liebes ZDF - ist es nicht.

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Shinwatoshi /
Donnerstag, 1. Januar 1970
Abgesehen davon, dass ich Wikipedia grundsätzlich niemals als alleinige Quelle/Nachweis angeben würde, ist es durchaus korrekt, dass man das Buch hier in Deutschland besitzen darf. Es darf hier nur nicht verlegt und vertrieben werden, auch nicht privat. Allerdings werden sich da in den nächsten Jahren die Gerichte mit beschäftigen, da 2015 der Freistaat Bayern die Urheberrechte verliert. Interessant dabei ist ja, dass Bayern mit dem Nachlass von Hitler eine Menge Geld verdient. Deswegen gab es wohl auch wegen der Zeitungen soviel Stress.

Aber es gibt viele Dinge, wo es heißt, dass es hier verboten ist, was aber nicht stimmt. Zum Beispiel das Singen aller vier (ja, es gibt vier) Strophen des Deutschlandliedes. Es ist erlaubt, nur nicht bei öffentlichen (staatlichen) Anlässen.
Kommentar:
Hallo,

ach, ich halte die Wikipedia auch nicht für der Weisheit letzter Schluss. Aber wenn sie klar richtig liegt, dann reicht mir das :-)
Der Vertrieb von antiquarischen Stücken ist übrigens erlaubt. Dazu sagt der BGH in seinem Urteil:

1. Das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers "Mein Kampf" erfüllt nicht den
Tatbestand des § 86 StGB, da es sich insoweit um "vorkonstitutionelle Schriften" handelt.
2. Zu den ähnlichen Zwecken dienenden Handlungen i.S.d. §§ 86a Abs. 3, 86 Abs. 3 StGB
zählt jedenfalls auch der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten
Buch, das wie das Buch "Mein Kampf", heute in erster Linie als Mittel der Unterrichtung
über Wesen und Programm des Nationalsozialismus dienen kann, und zwar auch dann, wenn
auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist
und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt
wird

Was die Nationalhymne angeht, da stimme ich dir voll zu - auch so ein Irrtum.