Böse Klum, armer Hartz-IV-Empfänger
Ja, die bösen Reichen. Da schickt doch der Vater von Heidi Klum einem Hartz-IV-Empfänger eine Rechnung über 142.800 Euro. Und das nur, weil der arme Hartz-IV-Empfänger das Gesicht von Heidi Klum auf einer Webseite und auf einem Plakat nutzte, um für eine Tanzveranstaltung zu werben.
Die Unterlassungserklärung unterschrieb der Betroffene erst einmal nicht - es kam zum Prozess und nun muss er die Gerichtskosten zahlen, nachdem er die Unterschrift doch noch leistete. Seine Frage, ob es die reichen Leute nötig haben, ihn kleinen Mann zu verklagen, mag da auf den ersten Blick logisch erscheinen.
Meine Antwort: Ja.
Nicht wegen des Geldes, denn davon hat Klum wahrscheinlich genug. Aber eben um zu verhindern, dass mit dem Grundkapital des Modells - ihrem Gesicht - Schindluder getrieben wird. Weder Heidi Klum noch ihr Vater, der als Manager fungiert, können zulassen, dass Bilder von Heidi Klum ohne Rücksprache, ohne Honorar genutzt werden. Daher finde ich es korrekt, dass hier auf die UNterlassenserklärung gedrängt wurde. Die Ausrede des Betroffenen, er habe nicht gewusst, dass es sich hierbei um Heidi Klum handelt, mutet da sehr merkwürdig an. Man muss wohl blind und taub durch die Welt laufen, um so jemanden nicht zu erkennen.
PS: Wer seine Webseite oder seinen Aushang aufhübschen will, ohne dafür eine hohe Summe zu zahlen, sollte bei fotolia.de schauen. Dort gibt es hübsche Frauen und Männer, und das für ein paar Cent.
+ Kommentar verfassen
Aus Sicherheitsgründen werden Kommentare erst nach Prüfung freigeschaltet und sind somit unmittelbar nach dem Abschicken nicht sichtbar.
Donnerstag, 1. Januar 1970