Verbreiteter Irrtum
In einem Kommentar auf HHvAs Seite las ich einen weit verbreiteten Irrtum:
Und Filme werden auch trotz voriger Freigabe nachträglich indiziert. Bloß weil die FSK eine Meinung hat, heißt das ja noch lange nicht, dass die BPjM später diese Meinung teilt.
Zwar muss die BPjM nicht der gleichen Meinung sein wie FSK und USK, aber eine Einstufung dieser beiden Stellen bedeutet, dass die BPjM kein Indizierungsverfahren beginnen darf. Man spricht von einem Verfahrenshindernis.
Nachtrag von 14:00 Uhr: HHvA hat dies in den Kommentaren nun auch geschrieben. Hier konnte er es gefahrlos tun, ohne zuzugeben, dass er die Infos von diesem Blog hat.
Fehler, die ich hier aufführe, werden nämlich nicht mehr korrigiert; angeblich liest man den Blog ja nicht mehr (was in den verschiedenen Kommentaren jedoch stets widerlegt wird …) :-)
Das ist praktisch - zum einen kann dann jeder auch Wochen später noch den Scheiß nachvollziehen, der dort gebaut wurde, zum anderen muss ich nur selten einen Korrektur-Nachtrag schreiben ;-)
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Freitag, 14. September 2012
Tatsächlich griff ich das Thema ja auf, weil es sich um einen weit verbreiteten Irrtum handelt, da die Änderungen in diesem Bereich noch nicht in das Bewusstsein aller eingedrungen sind. Das war jetzt nicht speziell auf HHvA und seine Truppe gemünzt. So war der Artikel ja auch angelegt; ich habe darum auch keinen Verweis drin und Watchblog-China fehlt auch.
Was aber das andere anbelangt - nun, mein lieber Harald, könnte es natürlich sein, dass diese Korrektur nichts mit meinem Beitrag zu tun hat. Aber da der entsprechende Kommentar am 11.09. online ging, mein Beitrag am 12.09 und HHvAs Kommentar etwa eine Stunde nach meinem, gehe ich eher davon aus, dass es eine Reaktion auf meinen Artikel war und nicht auf den ursprünglichen Beitrag, denn da lag ja fast ein Tag dazwischen. Daher bleibe ich bei meiner Darstellung, denn die zeitliche Nähe spricht dafür.