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HHvA und die Hilflosigkeit + G. Walts verfrühtes Lachen

Samstag, 1. September 2012

Heute ergeht sich HHvA in einem langen Artikel darüber, warum er auf das, was im Zauberspiegel erscheint, nur wenig Einfluss hat. Dabei zitiert er aus dem Impressum: 

Die veröffentlichten Artikel und zum Herunterladen bereitgestellten PDF geben die Meinung der Verfasser wieder. Sie müssen nicht notwendigerweise mit den Auffassungen von Herausgebern, Chefredaktion und Redaktion des Zauberspiegel übereinstimmen.

Das ist zwar richtig - aber er vergisst dabei einen Aspekt: Er und nur er ist laut dem gleichen Impressum für alle Inhalte des Zauberspiegels verantwortlich. Denn dort steht auch:

Herausgeber Horst von Allwörden (VisdP) [...]

Und eben dieser Zusatz besagt, dass er für das, was auf seiner Seite geschieht, verantwortlich ist.

Dazu zählt dann theoretisch auch dieser Part

Eine zentrale Anforderung an die Presse ist die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung. Es handelt sich um einen allgemeinen medienrechtlichen Grundsatz, der für verkörperte Presseerzeugnisse in den Pressegesetzen der Länder gesetzlich verankert ist. [...]

Konkret bedeutet die publizistische Sorgfaltspflicht, dass Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt von Nachrichten vor der Veröffentlichung überprüft werden müssen und dass die Nachrichten nicht sinnentstellend wiedergegeben werden dürfen.
Unbestätigte Meldungen oder Gerüchte müssen als solche gekennzeichnet werden.
Kommentare müssen von der Berichterstattung erkennbar getrennt sein. [...]

Ui, Sorgfaltspflicht ... Da hat einer aber viel zu tun ...!

Womit ich zum zweiten Teil des Artikels kommt. Denn G. Walt schien meinen Artikel zu seiner News die Romantruhe betreffend sehr erheiternd zu finden, denn er schreibt im Kommentar zum gleichen Artikel:

Ist ja ganz witzig,was man so liest. Habe meinen Lachanfall für heute dann auch schon gehabt.

Ich weiß jetzt nicht wo steht, das man in journalistischen Meldungen keine persönliche Meinung kundtun darf. Ist mir auch egal, denn wenn ich eine Zeitung aufschlage, ins Fernsehen gucke oder ähnliches, dann ist es immer so, das Nachrichtenverkünder auch eine Meinung wieder geben. [...]

Ach im übrigen: In journalistischen Kreisen nennt man das Kommentar. Den gibt es auch in Zeitungen, wo es Kommentare und Meinungen von Redakteuren zu Haufe gibt.

Tja, so ist das, mein lieber G. Walt - wenn man keine Ahnung von der Materie hat.

Natürlich weiß ich, was ein Kommentar ist. Nur muss dieser getrennt von der Nachricht abgehandelt werden; genau so, wie es in meinem Zitat oben geschrieben steht. Und eben das hast du nicht getan, sondern deine Meinung in die Nachricht geschrieben. Und da hat sie nichts verloren.

Blöd, oder?

PS: Ich schrieb oben "theoretisch" - denn praktisch unterliegen Webseiten gar nicht dem Presserecht, sondern dem Telemediengesetz.

Der Geisterspiegel fühlt sich jedoch dem Presserecht verpflichtet, so dass wir diesen Passus ernst nehmen und uns - rechtliche Zuordnung hin oder her - diesen Regeln unterwerfen. Auch, weil wir dies imho unseren Medienpartnern schuldig sind.

Wir es HHvA und die Mitarbeiter des Zauberspiegels sehen, weiß ich nicht ...

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