HHvA und das Urheberrecht
Dass HHvA ein seltsames Verhältnis zum Urheberrecht hat, wissen wir schon eine Weile. Zwar fordert er Achtung vor der Leistung anderer, geht es jedoch um den Zauberspiegel oder auch nur um seine persönliche Auffassung, sind seine eigenen Worte hinfällig.
Das zeigt der aktuelle Leitartikel mehr als deutlich.
Worum geht es?
Ein Musiker setzte zwei komplette Kritiken eines seiner Konzerte auf seine Homepage. Die beiden Zeitungen schickten dem Künstler daraufhin Rechnungen für die Nutzung eben jener Texte.
Etwas, das HHvA so gar nicht verstehen scheint. Denn für ihn ist dieser Vorgang …
[…] so weit normal. Da wäscht doch eine Hand die andere. Der Kritiker (in unserem Fall der Rezensent) bekommt eine Freikarte (die Rezensenten des Zauberspiegel bekommen in der Regel einen Medienträger) und schreibt eine Kritik über das Gesehene, Gehörte und/oder Gelesene. Daraus resultiert für mich auch das Recht der Kritisierten, diese dann im Gegenzug wieder zu Werbezwecken einzusetzen (so denn das Ergebnis der Rezension so ausgefallen ist, dass der Künstler das dann auch noch möchte).[…]
Nun mag der Kritiker eine Freikarte erhalten haben, aber dies hat weder etwas mit den Zeitungen zu tun, noch mit der Frage, ob dieser Vorgang "soweit normal" ist.
Der Kritiker schrieb die Kritik vermutlich im Auftrag der Zeitung oder verkaufte seinen Artikel an das entsprechende Blatt, er erhielt also Geld für seine Arbeit. Damit erwarb die Zeitung das Verbreitungsrecht. Das heißt, die Zeitung selbst hat keine Freikarte erhalten, sie hat Geld dafür gezahlt, diesen Artikel verbreiten und ihren Lesern zugänglich machen zu können.
Wo hier also "eine Hand die andere wäscht", vermag ich nicht zu sehen. Zumal wir hier nicht über eine kleine Landzeitung sprechen, sondern über zwei große Blätter. Spätestens an dieser Stelle scheint HHvA bereits mit seinem kleingeistigen Hobby-Gehabe, welches er in seinem Zauberspiegel an den Tag legt, an die Grenzen seiner Vorstellungskraft zu stoßen. Denn dass jemand ernsthaft Journalismus betreibt und es dabei auch noch um Geld geht, ist für ihn offenbar unvorstellbar - sonst würde bei ihm nicht eine Hand die andere waschen.
Man könnte diese Einstellung fast schon rührend naiv finden.
Das Urheberrecht, die geistige Leistung, die HHvA an anderer Stelle zu achten gefordert hat, interessiert ihn dabei offenbar ebenfalls nicht. Denn der Kritiker erbrachte eine eigenständige geistige Leistung - und diese gilt es zu achten. Das aber tat der Musiker nicht, als er den Artikel auf seine Webseite stellte.
Nicht minder naiv sind manche Kommentatoren des Leitartikels. So meinte eine Kommentatorin, der Sachverhalt sei "schwierig zu beurteilen" - obwohl er ganz klar und simpel ist. Und ein anderer forderte gar:
Prinzipiell bin ich der Meinung, dass es eine grundsätzlichen "Rechtsschutz" für personenbezogene Werke geben soll.
Wenn ich ein Buch schreibe, dann setzt die Rezension nach meinem Tun an. Wenn es in der ganzen Rezension um nichts anderes geht als um mein Buch, sollte mir gestattet sein - auch zur Gänze - den Artikel zu veröffentlichen.
Eine Rezension ist nichts anderes als ein bloßer Artikel.
Nun ist zum einen ein "bloßer Artikel" natürlich ebenfalls eine schützenswerte Leistung, die höchstens vom Zitatrecht berührt wird, zum anderen wird dieser personenbezogene Rechtsschutz spätestens dann problematisch, wenn der Musiker zum Beispiel das Werk eines lebenden Künstlers vorträgt.
Und wie wird es bei Filmen umgesetzt?
Tatsächlich benötigen wir keinen "personenbezogenen Rechtsschutz" - die geltenden Gesetze sind simpel und gut anwendbar. Wenn der Musiker einen Artikel geschrieben und aus der Kritik zitiert hätte, wäre alles in bester Ordnung gewesen.
Ebenfalls in bester Ordnung ist es, wenn der Musiker die Erlaubnis einholt und die geforderte Summe zahlt.
Denn aus welchem Grund sollte die Zeitung den Artikel kostenfrei zur Verfügung stellen?
Das Internet hat den Verlagen ohnehin schwer zugesetzt. Viele Menschen haben ihre Abos gekündigt, denn Informationen gibt es schneller und aktueller in den Weiten des Webs. Bietet nun eine Zeitung einen gut geschriebenen Artikel zu einem Konzert an, ist es verständlich, dass eben jene Zeitung, die dafür Geld gezahlt hat, nicht will, dass dieser Artikel kostenfrei im Web verbreitet wird; und sei es nur auf der Seite des Künstlers. Wer sich für die Meinung des Kritikers interessiert, soll die Seite der Zeitung ansteuern und dort entweder die Werbung in Kauf nehmen oder sich hinter eine Bezahlschranke begeben.
Lässt die Zeitung zu, dass ihre Artikel kostenfrei verbreitet werden, schadet sie sich selbst. HHvAs "eine Hand wäscht die andere" hört auf, wenn die Umsätze nicht mehr stimmen und Verlage in Bedrängnis geraten. Für ihn, der eine Hobby-Seite ohne Anspruch betreibt, mag das unverständlich sein. Aber das ändert nichts an den harten und traurigen Fakten.
HHvAs Artikel zeigt aber, mit welchem Unverständnis manche Menschen einer ganzen Branche gegenüberstehen - selbst dann, wenn sie - und sei es nur als Hobby - selbst in diesem Bereich aktiv sind.
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