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HHvA und das Urheberrecht

Donnerstag, 5. Januar 2012

HHvA ist gut darin, markige Sätze in die Welt zu rufen. So schrieb er am 15. März 2010:

Es gilt wieder Achtung zu entwickeln für die geistigen Leistungen anderer. Urheber- und Verwerttungsrechte gilt es wieder zu beachten.

Schon am 1. Mai des gleichen Jahres, nachdem Ingo Löchel mehrfach geguttenbergt hatte, war das Thema nicht mehr ganz so wichtig, denn da betraf es sein Magazin. Eigentlich hätte nach dem zitierten Satz ein Rauswurf Löchels folgen müssen - so, wie es der Geisterspiegel konsequent tat. Aber das, was von HHvA kam, war eher ein wachsweiches Abwiegeln. Ja, es sei schlimm, ABER ... 

Gestern nun erschien mit der Story "Mass Effect: Der Zorn der Entflammten" eine so genannte Fanfiction-Story. Also eine Geschichte, bei der sich der Autor bestehenden Figuren aus Film, TV, Comics oder - wie hier - Computerspielen bedient.

Nun hat Fanfiction zwar eine lange Tradition, rechtlich ist es jedoch eine gewaltige Grauzone. Denn der Verfasser arbeitet mit urheberrechtlich geschütztem Material. Holt man sich nicht die Erlaubnis zur Nutzung beim Inhaber dieser Rechte ein, handelt man illegal - so ist das rechtlich gesehen.

Fanfiction wird von den jeweiligen Rechteinhabern sehr unterschiedlich gesehen. Manche unternehmen nichts, andere gehen dagegen vor und wieder andere erlauben sie innerhalb eines gewissen Rahmens; etwa im eigenen Forum etc. Auf jeden Fall aber ist es wichtig, sich vorher sehr genau zu erkundigen.

Ein Magazin, welches den Anspruch erhebt, Medienpartner sein zu wollen, bei Verlagen, Autoren etc. um Interviews ersucht und Rezensionsexemplare einfordert - also all das tut, was eine Redaktion eben so tut, sollte hier besonders vorsichtig sein. Denn welches Bild liefert man, wenn man einerseits Firmen anschreibt und um Zusammenarbeit bittet, andererseits aber zeigt, dass einem das Urheberrecht der Firmen ziemlich egal ist?

Und - wie sieht solch ein Verhalten aus, wenn man zuvor den oben genannten Satz in die Welt schrie? Eigentlich lässt man seine Forderung damit zu leerem Gewäsch verkommen. Andere sollen bitte das Urheberrecht wahren, man selbst ... steht über den Dingen. Oder so ..?

Selbst wenn es Internetforen und Webseiten mit Fanfiction gibt, so sollte ein Magazin gänzlich darauf verzichten. Es gibt einen Unterschied zwischen Online-Journalismus und Hobby-Seiten. HHvA will beides, und das geht nicht. Darum schadet er - wieder einmal - dem Online-Journalismus und all jenen Online-Magazinen, die sich um ernsthafte Arbeit und Anerkennung bemühen.

Ich hatte bei der Redaktion des Zauberspiegels angefragt, ob eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bei BioWare eingeholt wurde und - falls nicht - wie es sich mit dem obigen Satz verhalte.
Bislang traf keine Antwort ein ...

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