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"Der schmutzige Held" - Artikel bei geisterspiegel.de erschienen
Abgelegt unter Aus der Werkstatt
Samstag, 5. März 2011
Bei geisterspiegel.de erschien ein Artikel von mir zum Thema "Sex im Heftroman" mit dem Titel "Der schmutzige Held".
Darin überlege ich, warum Sex im Heftroman so selten ist, warum ihn manche Leser und auch Verleger nicht wollen und welche Möglichkeiten Sex bietet.
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Sonntag, 6. März 2011
Bücher unterliegen nicht dem Jugendschutz. Das war halt schon immer die Sache, weshalb früher gefragt wurde, warum darf King etwas was Dark nicht darf. Die Anwtort ist also einfach. Gesetze.
Hallo Claudia,
also, dann räumen wir mal auf mit dem Quatsch, den du hier verzapft hast.
Es stimmt wohl, dass Verlage ihre Romane auf Verträglichkeit mit dem Jugendschutz hin prüfen lassen. Dies geschieht aber freiwillig, nicht aufgrund eines Paragraphen. Jedenfalls ist mir kein solcher Paragraph bekannt. Die Anwälte, die diese Hefte checken, geben dann ihr Go - dafür sind sie da. Imho haben die heute aber nicht viel zu tun weil das, was von den Verlagen kommt, ohnehin unbedenklich ist.
Das ganze ist historisch bedingt, denn als die BPjS einst gegründet wurde, gab es keine Computerspiele und keine Webseiten, das TV steckte erst in den Kinderschuhen. Die Jugendämter, die eine Prüfung durch die BPjS beantragen dürfen, stürzten sich mit Feuereifer auf Heftromane, denn diese waren bunt, lagen am Kiosk aus und konnten von Jugendlichen gekauft werden. Daher kam es gerade in diesem Bereich zu Indizierungen.
Im Laufe der Jahrzehnte wandelte sich die Moral und das Bild von dem, was für Jugendliche gefährlich ist. Vor allem aber kamen neue, nach Meinung der Jugendschützer gefährlichere Medien auf den Markt. Nur in den Verlagen herrscht noch immer die Angst vor, darum wird dort die alte, einst sichere Schiene gefahren. Sie lassen ihre Hefte prüfen, aber imho kann der Anwalt die alle bedenkenlos durchwinken.
So, das zu deinem ersten Irrtum.
Dann zu den Büchern:
Natürlich unterliegen Bücher ebenfalls dem Jugendschutz. Inzwischen heißt die BPjS (das S stand für Schriften) ja BPjM und die prüft auf Antrag - sie wird ohnehin nur auf Antrag tätig - auch Bücher. Der vielleicht wichtigste Fall einer Buch-Indizierung fand 1995 (unter schwarz-gelb) statt. Damals wurde das 1991 in Deutschland erschienene Buch "American Psycho" indiziert. Der Verlag klagte dagegen und 2001 (unter einer rot-grünen Regierung) wurde die Indizierung vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aufgehoben.
Auch heute stehen auf dem "Index" Bücher - sie sind jedoch rechtsradikal. Auch hierfür ist die BPjM zuständig, ob man es glaubt oder nicht.
Wie dem auch sei - die BPjM wird nur auf Antrag tätig, und dann ist es egal, ob Heftroman oder Buch. Nur - die Werte sind heute ganz anders als früher und was damals indiziert wurde, würde heute nicht mal ein Zucken des linken Auges bewirken. Dem hat auch der Gesetzgeber entsprochen; nach 20 Jahren wird die Indizierung eines Titels aufgehoben. Die BPjM kann zwar sofort neu indizieren, aber bei den Heftromanen von einst ist das garantiert nicht der Fall - was ja gerade beim DK zu ungekürzten Neuauflagen führt.
Wenn du mir widersprechen möchtest und dich auf Gesetze berufst, dann poste mit den Paragraph, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren :-)
Samstag, 5. März 2011
Hä? Bücher unterliegen nicht dem Jugendschutz, Heftromane aber schon? Ähm - und Heftromane müssen die Verlage prüfen lassen? Von wem denn?
Samstag, 5. März 2011
Wieso sollte es hier einen Unterschied im Prüfverfahren der BPjM geben?