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Leichenfledderei

Abgelegt unter Allgemein
Donnerstag, 23. August 2007

Als Leichenfledderei bezeichnet man die widerrechtliche Beraubung eines Toten (laut Wikipedia). Nun kann man sich darüber streiten, ob damit nur tatsächlicher, also körperlicher Diebstahl gemeint ist. In meinen Augen nicht. Es zählt auch zur Leichenfledderei, wenn man den Namen eines jüngst verstorbenen Autors instrumentalisiert, um seinem Projekt mehr Klang zu verleihen. Es mag leicht sein, dies zu tun. Tote wehren sich in der Regel nicht und die Hinterbliebenen haben andere Sorgen, als sich um ein Online-Magazin zu kümmern. Aber dies macht es nicht weniger verwerflich oder schändlich. Aber der Tod ist so manchem sein Brot - auch bei jenen, die ihn nur instrumentalisieren :-(

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